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Gesamteigentum

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Rechtsgrundlage

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Gesamteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In folgender Reihenfolge gelangen die massgebenden Liquidationsgrundlagen zum Einsatz:

  1. Liquidations-Klausel in der (ursprünglichen) Gesamthänder-Vereinbarung
  2. Liquidationsordnungs-Abrede nach Eintritt des Auflösungsgrundes
  3. Gesetzesbestimmung für das betreffende Gesamthandsverhältnis
  4. Analoge Anwendung der Bestimmungen einer ähnlichen anderen Gesamthandschaft
  5. Vorschriften über die Aufhebung des Miteigentums [vgl. ZGB 654 Abs. 2].

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