Nebst der gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen auch Situationen, wo eine Amtliche oder Zwangsvollstreckungsrechtliche Auseinandersetzung stattzufinden hat:
Amtliche Auseinandersetzung
- Amtliche Liquidation [vgl. ZGB 593 ff.]
- Mitwirkung der Behörde bei der Erbteilung
Zwangsvollstreckungsrechtliche Auseinandersetzung
- Konkurs
- Überschuldete Erbschaft [vgl. ZGB 597; Verlassenschaft]
- Kollektivgesellschaft [vgl. SchKG 39]
- Kommanditgesellschaft [vgl. SchKG 39]
- Betreibung auf Pfändung bzw. spez. Liquidationsverfahren [VVAG; SR 281.41]
- Liquidationsanteile der nicht im HR eingetragenen Gesamteigentümer
Weiterführende Informationen: VVAG-Liquidation
Beendigung der Ehegattengesellschaft
Haftung bei der Kollektivgesellschaft