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Gesamteigentum

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Gesamteigentumsobjekte

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Gesamteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören:

  • Gesamteigentum an Grundstück
  • Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten
    • Dienstbarkeiten
    • Grundlasten
    • Pfandrechte
  • Bewegliche Sachen
    • Fahrnisgegenstände jeder Art
  • Gesamteigentum an obligatorischen Rechten
    • Forderungen
    • Ansprüche
      • Vorkaufsrecht
      • Kaufsrecht
      • Rückkaufsrecht
    • etc.

Gesamteigentum selber ist aber nie ein einheitliches dingliches Recht.

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